Neuregelungen von Compliance, Transparenz und Gremienkontrolle im Medienstaatsvertrag

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 16. März 2023 Regelungen zur Stärkung der Compliance, Transparenz und Gremienkontrolle im öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschlossen. Mit der vorgesehenen Ergänzung des Medienstaatsvertrages werden einheitliche Regelungen in diesen Bereichen festgelegt, die für die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio gelten sollen.

Dieser Entwurf des Vierten Medienänderungsstaatsvertrages wird nun den Landesparlamenten zur sog. Vorunterrichtung vorgelegt und anschließend von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unterzeichnet. Die Neuregelungen sollen Anfang 2024 in Kraft treten.

4. MÄSTV

Compliance und Transparenz

Länder beschließen Neuregelungen zu Compliance und Transparenz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Diskussionsentwurf

Onlinebeteiligung zum 4. MÄStV

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FAQ

FAQ und Hinweise

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