Rundfunkkommission der Länder

Nach dem Grundgesetz ist die Medienpolitik Aufgabe der Länder. In der Rundfunkkommission befinden sich die Länder in ständigem Austausch zu Fragen der Medienpolitik und -gesetzgebung – traditionell koordiniert von Rheinland-Pfalz. In sog. "Staatsverträgen" wird der Rechtsrahmen für die Medien in Deutschland geschaffen.

Nach 23 Rundfunkänderungstaatsverträgen haben sich die Länder im Jahr 2020 mit dem Medienstaatsvertrag auf eine umfassende Modernisierung der Medienordnung in Deutschland verständigt. Dieser enthält neben Regeln für klassische Medien, wie Fernsehen und Radio, auch Vorgaben für Dienste, die den Zugang und die Auffindbarkeit von Medieninhalten beinflussen, sog. Medienplattformen und Medienintermediäre (Smart-TVs, Suchmaschinen, App-Stores, Smart-Speaker usw.). Der Staatsvertrag sichert wichtige Grundprinzipien unserer Medienordnung, wie Verantwortung im Netz, Auffindbarkeit von Qualitätsmedien und kommunikative Chancengleichheit.

Die Regulierung öffentlicher Kommunikationsräume braucht eine öffentliche Debatte: Gleich zweimal im Sommer 2018 und 2019 haben die Länder deshalb die jeweils aktuellen Entwürfe des Medienstaatsvertrages ins Netz gestellt und jede/r konnte ihn kommentieren. Viele Anregungen sind dabei in den fertigen Text eingeflossen und haben geholfen, den Medienstaatsvertrag besser zu machen.

Diese Transparenz ist den Ländern wichtig und soll fortgeführt werden. Auf dieser Seite finden Sie deshalb Informationen zur Arbeit der Rundfunkkommission, aktuelle Studien, Gutachten und Positionen sowie aktuelle Regelungsvorhaben und Online-Beteiligungen.