Reformstaatsvertrag

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 26. September 2024 einen Staatsvertragsentwurf zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ReformStV) zur öffentlichen Anhörung freigegeben.

Ziel der Reform ist es, einen zeitgemäßen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu ermöglichen, der mit seinen Angeboten die gesamte Gesellschaft erreicht. Hierfür soll der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks qualitativ gestärkt und quantitativ begrenzt werden. So enthält der Entwurf Vorschläge zur Digitalisierung der Angebote, zur Reduzierung der Sparten- und Hörfunkangebote und zur Begrenzung des Sportrechteetats. Zudem soll die Zusammenarbeit der öffentlich-rechtlichen Sender gestärkt werden.

Die wesentlichen Inhalte der Reformvorschläge sind in dieser Präsentation zusammengefasst.

Bis zum 11. Oktober 2024  können Anregungen und Anmerkungen zu den Vorschlägen eingereicht werden.

 

 

DISKUSSIONSENTWURF (PDF)

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Hier können Sie den Entwurf zum Reformstaatsvertrag ansehen und als PDF herunterladen.

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