Reformstaatsvertrag
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 25. Oktober 2024 den Entwurf des "Staatsvertrages zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag)" beschlossen. Der Reformstaatsvertrag beinhaltet eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, mit der ARD, ZDF und Deutschlandradio digitaler, schlanker und moderner aufgestellt werden. Der Reformstaatsvertrag enthält unter anderem neue Regelungen zur Zahl der Spartenprogramme und Hörfunkkanäle, zur Presseähnlichkeit und zur Kooperation der öffentlich-rechtlichen Sender.
Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben sich auch auf einen Systemwechsel zu einem neuen Finanzierungsmodell verständigt, hierzu wird die Rundfunkkommission bis zu ihrer Konferenz im Dezember noch rechtliche Fragen und mögliche Optionen prüfen und einen Vorschlag unterbreiten.
Der von den Regierungschefinnen und Regierungschefs beschlossene Entwurf des Reformstaatsvertrages ist hier abrufbar.
Die Pressemitteilung vom 25. Oktober 2024 zum Beschluss der Minsterpräsidenten und Minsterpräsidentinnen ist hier abrufbar.
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 26. September 2024 einen Staatsvertragsentwurf zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ReformStV) zur öffentlichen Anhörung freigegeben. Bis zum 11. Oktober 2024 konnten Anregungen und Anmerkungen zu den Vorschlägen eingereicht werden.
Der am 2. Oktober an die Rundfunkkommission übermittelte "KEF-Sonderbericht zu finanziellen Auswirkungen möglicher Ansätze zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" ist hier abrufbar.
ReformStV laut MPK-Beschluss vom 25.10.
Hier können Sie den Reformstaatsvertrag gem. MPK-Beschluss vom 25. Oktober 2024 herunterladen.
Anhörung zum Reformstaatsvertrag (abgeschlossen)
Diskussionsentwurf ansehen und herunterladen
Hier können Sie den Entwurf zum Reformstaatsvertrag ansehen und als PDF herunterladen.
Diskussionsentwurf herunterladen
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