Reformstaatsvertrag
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 26. September 2024 einen Staatsvertragsentwurf zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ReformStV) zur öffentlichen Anhörung freigegeben.
Ziel der Reform ist es, einen zeitgemäßen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu ermöglichen, der mit seinen Angeboten die gesamte Gesellschaft erreicht. Hierfür soll der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks qualitativ gestärkt und quantitativ begrenzt werden. So enthält der Entwurf Vorschläge zur Digitalisierung der Angebote, zur Reduzierung der Sparten- und Hörfunkangebote und zur Begrenzung des Sportrechteetats. Zudem soll die Zusammenarbeit der öffentlich-rechtlichen Sender gestärkt werden.
Die wesentlichen Inhalte der Reformvorschläge sind in dieser Präsentation zusammengefasst.
Bis zum 11. Oktober 2024 können Anregungen und Anmerkungen zu den Vorschlägen eingereicht werden.
Diskussionsentwurf ansehen und herunterladen
Hier können Sie den Entwurf zum Reformstaatsvertrag ansehen und als PDF herunterladen.
Diskussionsentwurf herunterladen
Hier können Sie den Entwurf zum Reformstaatsvertrag ansehen und als Word-Dokument herunterladen.