Digitale Medien-Staatsvertrag (DMStV)

Die Rundfunkkommission der Länder hat am 4. Juni 2024 konkrete Vorschläge für eine Reform des Medienstaatsvertrages (MStV) beschlossen, die hier zur Diskussion gestellt werden.

Unter der Überschrift „Digitale Medien-Staatsvertrag“ (DMStV) arbeiten die Länder gerade an einem Maßnahmenpaket zur Sicherung der kommunikativen Grundlagen der freiheitlich-demokratischen Gesellschaft in Deutschland. In einem ersten Schritt werden nun die ersten konkreten Ergebnisse zur Anhörung gestellt (Teil 1 des DMStV). 

In dem Teil 1 liegt der Fokus auf der Durchführung bzw. Umsetzung von EU-Recht. Es geht dabei um die notwendigen Anpassungen des MStV, die aufgrund des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes und der Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung sowie die nationale Zuständigkeit der Landesmedienanstalten als Aufsichtsbehörde für bestimmte Pflichten nach der Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI). In vielen Teilen entspricht die nationale Medienregulierung der Länder heute schon den genannten europäischen Vorgaben. Neben punktuellen Ergänzungen des bestehenden Rechtsrahmens enthalten die Vorschläge deshalb insbesondere Zuständigkeitsvorschriften hinsichtlich der Aufsicht über die materiell-rechtlichen Verpflichtungen, die aus den europäischen Rechtsakten im Medienbereich entstehen. Darüber hinaus soll der Einsatz von KI-Tools durch die Aufsicht im Medienbereich aufgrund des grundrechtlich sensiblen Bereichs gesetzlich konturiert werden. 

Mit den Vorschlägen verfolgen die Länder das Ziel, das europäische Recht und die technischen Entwicklungen in der nationalen Medienregulierung nachzuvollziehen.

Gelegenheit zur Stellungnahme, für Anmerkungen und Feedback besteht vom 23. Juni bis zum 31. Juli 2025. Die eingegangenen Stellungnahmen werden ausgewertet und (wenn hierzu eine entsprechende Einwilligung erteilt wurde) auf dieser Seite veröffentlicht.


DISKUSSIONSENTWURF (PDF)

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