FAQ und Hinweise
Um was geht es?
Mit der Reform des JMStV verbinden die Länder insbesondere das Ziel, Einstellungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Mediennutzung leicht zugänglich zu machen und besser zu verknüpfen. Die bereits vorhandenen Jugendschutzsysteme sollen so ihre Wirksamkeit bestmöglich entfalten können. Der neue Ansatz sieht einen individuell leicht einstellbaren und einfach zu konfigurierenden Jugendschutz auf Endgeräten vor. Im Fokus stehen Apps, da über sie ein Großteil der Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen erfolgt. Dabei erfolgt eine klare Zuordnung der Verantwortlichkeiten, in dem jeder Akteur für seinen eigenen Wirkungskreis verantwortlich ist und bleibt. So erfolgt insbesondere die inhaltliche Bewertung der Angebote nach den bewährten Systematiken und Regeln des JMStV. Eine Filterung von Inhalten auf Ebene der Betriebssysteme erfolgt nicht. Anerkannte Konzepte der Anbieter zum Kinder- und Jugendmedienschutz werden besonders berücksichtigt.
Außerdem enthält der Entwurf Regelungen, die die Rechtsdurchsetzung gegen Anbieter auch mit Sitz im Ausland verbessern sollen. In der Aufsichtspraxis der Medienanstalten hat sich gezeigt, dass Anbieter z.B. eine Sperrverfügung durch eine kleine Änderung der URL umgehen können. DIes soll durch eine Regelung zur Behandlugn so genannter "Mirror-Domains" erschwert werden. Die Medienanstalten sollen zudem die Möglickeit erhalten, die Zahlungsströme zu Angeboten zu kappen. Dieser aus dem Glücksspielstaatsvertrag bekannte "follow-the-money"-Ansatz ergänzt die Möglichkeiten der Medienanstalten um eine effektive Maßnahme.
Weitere Anpassungsvorschläge betreffen die Kennzeichnung von Angeboten, die Durchwirkung von Altersbewertungen sowie die Aufgaben und die Zusammensetzung der KJM.
Die Regelungsvorschläge der Rundfunkkomission werden nun öffentlich zur Diskussion gestellt.
Warum eine Onlinebeteiligung?
Die Regulierung öffentlicher Kommunikationsräume braucht eine öffentliche Debatte: Bereits bei der Erarbeitung des Medienstaatsvertrages haben die Länder die jeweils aktuellen Entwürfe ins Netz gestellt und jede/r konnte diese kommentieren. Viele Anregungen sind dabei in den fertigen Text eingeflossen und haben geholfen den Medienstaatsvertrag besser zu machen. Auch diesmal sollen alle Interessierten die Gelegenheit bekommen, sich zu beteiligen.
Wie ist das weitere Verfahren?
Nach Abschluss der Onlinebeteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen, Ideen und Anregungen von den Fachleuten in den Staats- und Senatskanzleien der Länder ausgewertet. Anschließend wird die Rundfunkkommission über die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses beraten und über das weitere Vorgehen entscheiden.
Was passiert mit meiner Stellungnahme?
Zum Zwecke der Auswertung werden die Stellungnahmen an die Staats- und Senatskanzleien der anderen 15 Bundesländer übermittelt. Wir nehmen dabei den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in unserer Datenschutzerklärung.
Was ist die Rundfunkkommission?
Medienpolitik ist in Deutschland Aufgabe der Länder, die in der sog. Rundfunkkommission den Rechtsrahmen für unser Mediensystem schaffen. Sie ist ein Gremium, in dem sich die Länder in ständigem Austausch zur Fragen der Medienpolitik und -gesetzgebung befinden. „Gesetze“ heißen hier Staatsverträge. Sobald sich die Ländergemeinschaft auf den Inhalt einer Regelung verständigt hat, wird diese in einem entsprechenden Staatsvertrag niedergeschrieben, der dann von den 16 Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unterzeichnet und anschließend noch von den 16 Länderparlamenten ratifiziert, also „genehmigt“, wird. Die Rundfunkkommission wird traditionell von Rheinland-Pfalz koordiniert.