Entwurf zur Fortentwicklung des Jugendmedienschutzes in Deutschland
Die Rundfunkkommission der Länder hat am 8. November 2023 einen Entwurf zur Reform des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (6. MÄStV) zur öffentlichen Anhörung freigegeben.
Die Regelungen des Entwurfs betreffen insbesondere den technischen Jugendmedienschutz. Die bereits vorhandenen Jugendschutzsysteme sollen leichter nutzbar gemacht und so miteinander verknüpft werden, dass sie ihre Wirksamkeit bestmöglich entfalten können.
Weitere Punkte des Entwurfes sind die Verbesserung der Rechtsdurchsetzung sowie die Kennzeichnung von Angeboten.
Bis zum 7. Dezember 2023 konnten Anregungen und Anmerkungen zu den Vorschlägen eingereicht werden.
Diskussionsentwurf ansehen und herunterladen
Hier können Sie den Entwurf zur Reform des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (6. MÄSTV) ansehen und als PDF herunterladen.
Diskussionsentwurf herunterladen
Hier können Sie den Entwurf zur Reform des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (6. MÄSTV) als Word-Dokument herunterladen.
Stellungnahmen 6. MÄStV
Hier können Sie die zum 6. MÄStV eingegangenen Stellungnahmen einsehen, sofern das Einverständnis zur Veröffentlichung erteilt wurde.