FAQ und Hinweise
Um was geht es?
Der Entwurf des Fünften Medienänderungsstaatsvertrages trägt dazu bei, dass die nationalen Regelungen den Anforderungen des Digital Services Acts entsprechen und gleichzeitig die Besonderheiten der deutschen Medienregulierung berücksichtigt werden.
Zudem sieht er eine Klarstellung für Regionalfenster in den reichweitenstärksten privaten Fernsehprogrammen vor und trifft damit eine wichtige Entscheidung zur Sicherung der Medienvielfalt.
Die Regelungsvorschläge der Rundfunkkomission werden nun öffentlich zur Diskussion gestellt.
Warum eine Onlinebeteiligung?
Die Regulierung öffentlicher Kommunikationsräume braucht eine öffentliche Debatte: Bereits bei der Erarbeitung des Medienstaatsvertrages haben die Länder die jeweils aktuellen Entwürfe ins Netz gestellt und jede/r konnte diese kommentieren. Viele Anregungen sind dabei in den fertigen Text eingeflossen und haben geholfen den Medienstaatsvertrag besser zu machen. Auch diesmal sollen alle Interessierten die Gelegenheit bekommen, sich zu beteiligen.
Wie ist das weitere Verfahren?
Nach Abschluss der Onlinebeteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen, Ideen und Anregungen von den Fachleuten in den Staats- und Senatskanzleien der Länder ausgewertet. Anschließend wird die Rundfunkkommission über die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses beraten und über das weitere Vorgehen entscheiden.
Was passiert mit meiner Stellungnahme?
Zum Zwecke der Auswertung werden die Stellungnahmen an die Staats- und Senatskanzleien der anderen 15 Bundesländer übermittelt. Wir nehmen dabei den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in unserer Datenschutzerklärung.
Was ist die Rundfunkkommission?
Medienpolitik ist in Deutschland Aufgabe der Länder, die in der sog. Rundfunkkommission den Rechtsrahmen für unser Mediensystem schaffen. Sie ist ein Gremium, in dem sich die Länder in ständigem Austausch zur Fragen der Medienpolitik und -gesetzgebung befinden. „Gesetze“ heißen hier Staatsverträge. Sobald sich die Ländergemeinschaft auf den Inhalt einer Regelung verständigt hat, wird diese in einem entsprechenden Staatsvertrag niedergeschrieben, der dann von den 16 Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unterzeichnet und anschließend noch von den 16 Länderparlamenten ratifiziert, also „genehmigt“, wird. Die Rundfunkkommission wird traditionell von Rheinland-Pfalz koordiniert.