FAQ und Hinweise

Um was geht es?

ARD, ZDF und Deutschlandradio sind wichtige Säule für die Medienvielfalt und damit die Demokratie in Deutschland. Ihr Auftrag, also dass was die Rundfunkanstalten im Radio, Fernsehen und Online tun sollen, ist gesetzlich festgelegt. Gleichzeitig verändert sich die Mediennutzung der Menschen immer mehr. Auf diese Veränderungen sollen und müssen ARD, ZDF und Deutschlandradio reagieren und ihre Angebote anpassen können. Dieser digitalen Transformation muss auch der gesetzliche Rahmen gerecht werden.

Warum findet sich im Staatsvertrag nichts zur Höhe des Rundfunkbeitrages?

Der Rundfunkbeitrag wird nicht durch die Politik festgesetzt, sondern ist das Ergebnis eines mehrstufigen Verfahrens. Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) prüft dabei den angemeldeten Finanzbedarf der Rundfunkanstalten und gibt dann eine grundsätzlich bindende Empfehlung für die Beitragshöhe ab. Von dieser Empfehlung können die Länder nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur in ganz wenigen Ausnahmefällen und auch nur gemeinsam abweichen.

Warum eine Onlinebeteiligung?

Die Regulierung öffentlicher Kommunikationsräume braucht eine öffentliche Debatte: Bereits bei der Erarbeitung des Medienstaatsvertrages haben die Länder die jeweils aktuellen Entwürfe  ins Netz gestellt und jede/r konnte diese kommentieren. Viele Anregungen sind dabei in den fertigen Text eingeflossen und haben geholfen den Medienstaatsvertrag besser zu machen. Auch diesmal sollten alle Interessierten wieder die Gelegenheit bekommen, sich zu beteiligen.

Wie war das weitere Verfahren?

Nach Abschluss der Onlinebeteiligung wurden die eingegangenen Stellungnahmen, Ideen und Anregungen von den Fachleuten in den Staats- und Senatskanzleien der Länder ausgewertet. Anschließend hat die Rundfunkkommission über die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses beraten und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder einen Reformvorschlag vorgelegt, der am 2. Juni 2022 angenommen wurde. Der finale Ändersungsstaatsvertrag wurden am 2. Novemmber 2022 unterzeichnet.

Was passiert mit meiner Stellungnahme?

Zum Zwecke der Auswertung wurden die Stellungnahmen an die Staats- und Senatskanzleien der anderen 15 Bundesländer übermittelt. Wir nehmen dabei den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in unserer Datenschutzerklärung.

Was ist die Rundfunkkommission?

Medienpolitik ist in Deutschland Aufgabe der Länder, die in der sog. Rundfunkkommission den Rechtsrahmen für unser Mediensystem schaffen. Sie ist ein Gremium, in dem sich die Länder in ständigem Austausch zur Fragen der Medienpolitik und -gesetzgebung befinden. „Gesetze“ heißen hier Staatsverträge. Sobald sich die Ländergemeinschaft auf den Inhalt einer Regelung verständigt hat, wird diese in einem entsprechenden Staatsvertrag niedergeschrieben, der dann von den 16 Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unterzeichnet und anschließend noch von den 16 Länderparlamenten ratifiziert, also „genehmigt“, wird. Die Rundfunkkommission wird traditionell von Rheinland-Pfalz koordiniert.