Länder unterzeichnen 3. Medienänderungsstaatsvertrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Mit dem 2. November 2022 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs aller 16 Bundesländer den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag (3. MÄStV) unterzeichnet. Der Staatsvertrag enthält insbesondere neue Regelungen für den Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und stärkt die Gremienkontrolle in den Bereichen Programm und Finanzen. „Mit den neuen Regelungen schärfen wir das Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und gehen auf die veränderte Mediennutzung ein. Mehr und mehr werden die Angebote digital genutzt, darauf müssen sich die Sender einstellen“, erläuterte die Vorsitzende der Rundfunkkommission Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Ich freue mich sehr, dass sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten geschlossen für diese Neuerungen aussprechen und damit den Weg frei machen für die Beratungen in den Landtagen“, so die Ministerpräsidentin weiter. Dem Staatsvertrag müssen nun noch die 16 Landesparlamente zustimmen, damit dieser am 1. Juli 2023 in Kraft treten kann.
Die Regelungstexte sowie Informationen zur Onlinebeteiligung von November 2021 bis Januar 2022 finden Sie unten.
Onlinebeteiligung 2022
Hier finden die Anmerkungen und Stellungnahmen aus der Onlinebeteiligung von April bis Juni 2022.
FAQ und Hinweise
Hier finden Sie die Anmerkungen und Stellungnahmen aus der Onlinebeteiligung von November 2021 bis Januar 2022.