FAQ und Hinweise

Um was geht es?

Rundfunk ist heute mehr als Radio und Fernsehen: Smart-TVs, OTT, Streaming, Let‘s Plays oder user-generated-content sind nur einige Begriffe, die den Medienwandel beschreiben. Mit dem Medienstaatsvertrag schaffen die Länder die Grundlage für eine zeitgemäße Regulierung. Wir eröffnen Entfaltungsräume für die vielen Kreativen ermöglichen neue Geschäftsmodelle. Gleichzeitig werden Werte und Standards erhalten und gesichert.

 

Warum enthält der Staatsvertrag Regelungen für Angebote im Internet?

Bereits heute gelten viele Regeln des Rundfunkstaatsvertrags auch für Angebote im Internet. Einige dieser Regeln sind aber nicht mehr zeitgemäß: Während auch kleinste Live-Streamer heute unter Umständen eine Rundfunkzulassung beantragen müssen, gibt es für die Angebote großer Gatekeeper und sozialer Medien fast gar keine Vorgaben. Das ändert der Medienstaatsvertrag. Wo unnötige Hürden die kreative Energie der Netzgemeinde bremsen, schaffen wir Freiräume und bauen Bürokratie ab. Wo Regeln zur Sicherung wichtiger Standards, wie Jugendschutz und Meinungsvielfalt, notwendig sind, entwickeln wir das geltende Recht zeitgemäß weiter.

 

Warum eine Onlinebeteiligung?

Die Regulierung öffentlicher Kommunikationsräume braucht eine öffentliche Debatte: Gleich zweimal im Sommer 2018 und 2019 haben wir deshalb die jeweils aktuellen Entwürfe des Medienstaatsvertrages ins Netz gestellt und jede/r konnte ihn kommentieren. Viele Anregungen sind dabei in den fertigen Text eingeflossen und haben geholfen den Medienstaatsvertrag besser zu machen.

 

Wer hat sich alles beteiligt?

Insgesamt haben wir über 1.300 Eingaben erhalten. Rundfunkveranstalter, Kabelnetzbetreiber, Pressehäuser, Behindertenverbände, Filmwirtschaft, Neue Medien, Gamer, Jugendschutzeinrichtungen, Sport- und Journalisten-verbände, Gesundheitseinrichtungen und vor allen viele, viele Bürgerinnen und Bürger haben sich beteiligt.

 

Was passiert nun?

Der unterzeichnete Medienstaatsvertrag liegt derzeit den 16 Länderparlamenten zur sog. Ratifizierung vor. Mit der Ratifizierung stimmen die Abgeordneten dem Staatsvertrag zu. In Kraft treten soll er im Herbst 2020.

 

Was passiert mit Vorschlägen zu anderen, als den im Medienstaatsvertrag geregelten Themenbereichen?

Jeder Vorschlag hat die gleiche Berechtigung und wird sorgsam geprüft. Dies gilt auch für die vielen Ideen, die zu anderen, als zu den konkret zur Diskussion gestellten Vorschlägen eingegangen sind. Wenngleich also insbesondere die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht Gegenstand des Medienstaatsvertrages ist, nehmen wir natürlich auch hierzu eingegangene Ideen und Anregungen ernst und werden diese bei unseren weiteren Beratungen berücksichtigen.

 

Was ist die Rundfunkkommission?

Medienpolitik ist in Deutschland Aufgabe der Länder, die in der sog. Rundfunkkommission den Rechtsrahmen für unser Mediensystem schaffen. Sie ist ein Gremium, in dem sich die Länder in ständigem Austausch zur Fragen der Medienpolitik und -gesetzgebung befinden. „Gesetze“ heißen hier Staatsverträge. Sobald sich die Ländergemeinschaft auf den Inhalt einer Regelung verständigt hat, wird diese in einem entsprechenden Staatsvertrag niedergeschrieben, der dann von den 16 Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unterzeichnet und anschließend noch von den 16 Länderparlamenten ratifiziert, also „genehmigt“, wird. Die Rundfunkkommission wird traditionell von Rheinland-Pfalz koordiniert.

Bei Fragen stehen wir Ihnen unter rundfunkkommission(at)stk.rlp.de gerne zur Verfügung.