Digitale Medien-Staatsvertrag Teil 2 (DMStV)

Die Rundfunkkommission der Länder hat am 16. September 2026 konkrete Vorschläge unter dem Titel „Digitale Medien-Staatsvertrag Teil 2“ (DMStV) für eine Reform des Medienstaatsvertrages und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrages beraten, die hier zur Diskussion gestellt werden.

Mit dem „DMStV Teil 2“ schaffen die Länder faire Spielregeln – damit journalistisch verantwortete Medien auch morgen sicht- und hörbar bleiben. Unsere Medienlandschaft steht vor epochalen Herausforderungen. Die Länder antworten darauf mit konkreten Maßnahmen mit sieben konkreten Zielsetzungen, die den DMStV zu einem Gestaltungsrahmen für eine faire und vielfältige digitale Medienordnung machen:

  1. Der DMStV stärkt die Refinanzierungsmöglichkeiten von Medien – durch Flexibilisierung von Werberegeln und die Öffnung für regionalisierte Werbung.

  2. Der DMStV stärkt die Sichtbarkeit von Medienangeboten und schützt sie vor algorithmischer Verdrängung: Ein weiterentwickeltes Public-Value-Konzept sorgt dafür, dass beispielsweise Investitionen in Nachrichten, in Journalistinnen und Journalisten sowie in redaktionelle Eigenleistung bei der Platzierung in Feeds besonders berücksichtigt werden – ergänzt durch die Zulassung von Outlinks.

  3. Der DMStV schafft die Grundlagen für eine informierte Gesellschaft auch im KI-Zeitalter, indem er auch für KI-basierte Angebote Verantwortung einfordert. 

  4. Der DMStV sichert Medienvielfalt vor Ort: Lokale und regionale Angebote erhalten besondere Berücksichtigung – sowohl in der Auffindbarkeitsregulierung als auch im Medienkonzentrationsrecht.

  5. Der DMStV schützt die Meinungsbildung vor technischer Manipulation, etwa durch neue Instrumente gegen künstliche Reichweitenverstärkung.

  6. Der DMStV modernisiert und verschlankt die Medienaufsicht: Beschlusskammern sorgen für mehr Effizienz, Kommissionen werden zu Expertenräten, Verfahren werden digitalisiert und vereinfacht.

  7. Der DMStV passt das Medienkonzentrationsrecht an die digitale Wirklichkeit an: Er erweitert den Regelungsbereich auf den gesamten Meinungsmarkt und verbindet unternehmerisches Wachstum mit Verantwortung für Medienvielfalt.

 

Gelegenheit zur Stellungnahme, für Anmerkungen und Feedback besteht bis zum 13. November 2026. Die eingegangenen Stellungnahmen werden anschließend ausgewertet und – wenn hierzu eine entsprechende Einwilligung erteilt wurde – auf dieser Seite veröffentlicht. 


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