FAQ und Hinweise
Um was geht es?
Bereits bei Verabschiedung des Medienstaatsvertrages haben die Länder in einer gemeinsamen Protokollerklärung festgehalten, durch den Ausbau barrierefreier Medienangebote allen Menschen die Teilhabe am medialen Diskurs und an der Gesellschaft insgesamt zu ermöglichen.Die Regelungen des Medienstaatsvertrages sollen deshalb weiterentwickelt werden. Zudem sind Vorgaben aus der Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleisten - European Accessibility Act - EAA ((EU) 2019/882) umzusetzen.
Warum eine Onlinebeteiligung?
Die Regulierung öffentlicher Kommunikationsräume braucht eine öffentliche Debatte: Bereits bei der Erarbeitung des Medienstaatsvertrages haben die Länder die jeweils aktuellen Entwürfe ins Netz gestellt und jede/r konnte diese kommentieren. Viele Anregungen sind dabei in den fertigen Text eingeflossen und haben geholfen den Medienstaatsvertrag besser zu machen. Auch diesmal sollen alle Interessierten die Gelegenheit bekommen, sich zu beteiligen.
Wie ist das weitere Verfahren?
Nach der sog. Vorunterrichtung der Länderparlamente wird der Staatsvertrag Ende des Jahres von den 16 Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unterzeichnet und anschließend von den 16 Länderparlamenten ratifiziert, also formell „genehmigt“. Er soll im Sommer 2022 in Kraft treten.
Was passiert mit meiner Stellungnahme?
Die inhaltliche Federführung zu den einzelnen Regelungsbereichen liegt bei der Senatskanzlei der Freien Hansestadt Bremen. Ihre Stellungnahme wurde deshalb dorthin übermittelt und dort ausgewertet. Wir nehmen dabei den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in unserer Datenschutzerklärung. Eine Veröffentlichung im Internetauftritt der Rundfunkkommission erfolgt nur, soweit hierzu eine entsprechende Einwilligung vorliegt.
Was ist die Rundfunkkommission?
Medienpolitik ist in Deutschland Aufgabe der Länder, die in der sog. Rundfunkkommission den Rechtsrahmen für unser Mediensystem schaffen. Sie ist ein Gremium, in dem sich die Länder in ständigem Austausch zur Fragen der Medienpolitik und -gesetzgebung befinden. „Gesetze“ heißen hier Staatsverträge. Sobald sich die Ländergemeinschaft auf den Inhalt einer Regelung verständigt hat, wird diese in einem entsprechenden Staatsvertrag niedergeschrieben, der dann von den 16 Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unterzeichnet und anschließend noch von den 16 Länderparlamenten ratifiziert, also „genehmigt“, wird. Die Rundfunkkommission wird traditionell von Rheinland-Pfalz koordiniert.
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter rundfunkkommission(at)stk.rlp.de gerne zur Verfügung.